Festschreibung der Gemeinschaftsschule: "Bildungspolitik geht nicht mit ideologischem Kompaß"
Zur heute im Bildungsausschuss beschlossenen Änderung des Schulgesetzes durch Rot-Rot-Grün, die die Gemeinschaftsschule in Berlin gesetzlich verankert, sagt die CDU Landesvorsitzende Monika Grütters:
„Diese Gesetzesänderung stellt einen schweren Eingriff in die Wahlfreiheit der Eltern dar. Der angeblich so tolerante rot-rot-grüne Senat macht auf diesem Weg rücksichtslos sein Bildungsmodell von oben herab zur Vorschrift. Eltern, deren Kind innerhalb des Einzugsbereichs einer Gemeinschaftsschule zugewiesen wird, erhalten kein Widerspruchsrecht und somit keine Möglichkeit, ihr Kind auf eine herkömmliche Grundschule zu schicken. Die CDU Berlin hat eine klare Haltung zur Gemeinschaftsschule, die ohne Notenvergabe auskommt, Schüler dem eigenen, selbststrukturierten Arbeiten überlässt und die Klassengemeinschaft auflöst - das kann für viele Kinder ja gut sein. Aber dieser Bildungstyp muss ein freiwilliges Modell bleiben. Alle Eltern, die für ihre Kinder eine andere Bildungsform wünschen, sollen auch in Zukunft eine Schulform wählen dürfen, in der sie für ihre Kinder eine aus ihrer Sicht bessere Bildung gesichert sehen. Es ist ein Skandal, dass die SPD-geführte Bildungsverwaltung bislang jeden umfassenden Beleg dafür schuldig geblieben ist, dass die „Gemeinschaftsschule“ tatsächlich bildungsfördernd ist. Was ist das für eine Politik, die ein Pilotprojekt ohne nachhaltigen Faktencheck zum verbindlichen Standard erklärt? Bildungspolitik geht eben nicht mit ideologischen Kompaß, sie muss pragmatisch auf vielfältige und komplexe Zusammenhänge reagieren. Dem ist Bildungssenatorin Scheeres einmal mehr ganz offensichtlich nicht gewachsen.“
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