Wie Medien heute berichten, ergab die rechtliche Prüfung der Senatsinnenverwaltung, das Volksbegehren Videoaufklärung sei in weiten Teilen unvereinbar mit der Verfassung von Berlin und dem Grundgesetz. Dazu erklärt die CDU Landesvorsitzende Prof. Monika Grütters:
„Erwartungsgemäß hat die rechtliche Prüfung der Innenverwaltung von Senator Geisel das im Senat gewünschte Ergebnis gebracht. Nun muss also der Berliner Verfassungsgerichtshof über das Volksbegehren entscheiden. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, als wolle Innensenator Geisel das berechtigte Volksbegehren verzögern oder gar vollständig verhindern. Dieses taktische Spiel ist unwürdig und kostet wertvolle Zeit. Es entlässt Innensenator Geisel schließlich nicht aus der Pflicht, anzuerkennen, dass sich eine Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner weiterhin mehr Sicherheit wünscht und moderne Videoaufklärung in Berlin angesichts der zahlreichen Herausforderungen wie der Clan-Kriminalität, Gewalt an öffentlichen Plätzen oder der bleibenden Gefahr durch den Terrorismus für nötig hält. Herr Geisel hat diese Notwendigkeit besserer Videoaufklärung selbst anerkannt, indem er ankündigte, ein eigenes Gesetz vorzubereiten. Nur hat er es bis heute nicht vorgelegt. Er kann nicht ernsthaft ein Interesse daran haben, das Thema weiter wie bisher so stiefmütterlich zu behandeln und untaugliche, punktuelle Tests mit mobilen Videowagen durchzuführen. Herr Senator, sorgen Sie für mehr Sicherheit. Sie sind es den Berlinern schuldig.“
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