Grütters: „Abtreibungen dürfen kein Geschäftsmodell werden.“
Rot-Rot-Grün will sich der Bundesratsinitiative zur Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche anschließen. Dazu sagt die CDU-Landesvorsitzende Prof. Monika Grütters MdB:
„Es ist und bleibt in diesem Land jeder einzelnen Frau überlassen, sich für oder gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden. In der neu angestoßenen Debatte geht es also nicht um die Entscheidungsfreiheit der Frau, sondern darum, Schwangerschaftsabbrüche in Zukunft geschäftsfördernd und legal bewerben zu dürfen. Die gesetzlichen Regelungen, ob und unter welchen Umständen ein Schwangerschaftsabbruch straffrei ist, fußen auf einem Bundesverfassungsgerichtsurteil. Dieses stellt fest, dass das sich im Mutterleib entwickelnde Leben als selbstständiges Rechtsgut unter dem Schutz der Verfassung steht. Im Sinne der bestehenden Rechtslage steht die CDU weiterhin fest für den Schutz ungeborenen Lebens und ist gegen eine Änderung des §219a StGB. Schwangerschaftsabbrüche müssen weiterhin mit Sensibilität behandelt werden. Es darf kein Geschäftsmodell gefördert werden, das auf der Tötung ungeborenen Lebens beruht. Aus gutem Grund hat sich die SPD im Bundestag kurz vor den Sondierungsgesprächen gegen die Einbringung eines Antrages dieser Art entschieden. Diesem Beispiel sollte auch die Berliner SPD folgen."
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