Berliner Grüne müssen Baustadtrat Schmidt zur Ordnung rufen

Senatsinnenverwaltung und Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg streiten über das teilbesetzte Haus in der Rigaer Straße 94. Hierzu erklärt der Vorsitzende der CDU Berlin, Kai Wegner:
 
„Was Schmidt in Friedrichshain-Kreuzberg abzieht, ist eines Stadtrates unwürdig. Als Beamter müsste Schmidt jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten. Stattdessen scheint ihm kein Vorwand zu dreist, keine Ausrede zu weit hergeholt, um linksmilitante Strukturen vor Recht und Gesetz abzuschirmen. Schmidt schützt aktiv ein linksradikales Milieu, aus dem heraus immer wieder schwerste Straftaten begangen werden. Wenn Gesinnung über das Recht gestellt wird, ist das vollkommen inakzeptabel.
 
Die Grünen in Berlin sollten sich ernsthaft fragen, auf welcher Seite sie stehen wollen - auf der Seite linksextremer Gewalttäter, die Polizisten nach dem Leben trachten, unseren Staat verachten und immer wieder ihre Nachbarschaft einschüchtern, oder auf der Seite unserer freiheitlichen Demokratie, von Recht und Gesetz und auf Seite der Polizei, die unseren Rechtsstaat durchsetzt und uns schützt. Die Führung der Berliner Grünen ist aufgerufen, sich von Schmidts Eskapaden zu distanzieren und ihn zur Ordnung zu rufen. Wer Amtsträger wie Schmidt in seinen Reihen unwidersprochen gewähren lässt, ist antibürgerlich und entfernt sich von der Mitte der Gesellschaft.
 
Auf die Gewaltandrohungen der linksextremistischen Szene kann es nur eine Antwort geben: die Stärke und Konsequenz der Staatsgewalt. Der Innensenator muss jetzt seine Linie durchziehen. Ich erwarte, dass auch Linke und Grüne einem Senatsbeschluss nicht im Wege stehen. Niemals darf auch nur der Eindruck entstehen, dass militante Gewalttäter durch ihre Einschüchterungen irgendwelche Vorteile erzielen. Der Rechtsstaat darf sich von Extremisten und ihren Gesinnungsfreunden nicht länger auf der Nase herumtanzen lassen. Auch in der Rigaer Straße brauchen wir die Stärke des Rechts statt das Recht des Stärkeren.“

Herr Frau
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