Angebote und Freiwilligkeit statt Zwangsticket und Citymaut

Zum Gutachten der Senatsverkehrsverwaltung zum ÖPNV-Ausbau erklärt der Vorsitzende der CDU Berlin, Kai Wegner:

"Die Vorschläge der Grünen sind unausgegoren und ideologisch. Wer nur an der Gebührenschraube drehen will, hat Berlin nicht verstanden. Die Berlinerinnen und Berliner wollen sich nicht bevormunden lassen, sondern selbst entscheiden, wie sie sich durch die Stadt bewegen. Die Verkehrswende gelingt nicht über Zwang, sondern über Angebote und Freiwilligkeit. Viele Berliner haben wegen Corona große finanzielle Sorgen. Da ist eine Gebührenerhöhungsorgie eine politische Instinktlosigkeit. Müller muss ein Machtwort sprechen. Keine zusätzliche Belastung der Berlinerinnen und Berliner.

Eine City-Maut lehnen wir klar ab. Eine solche Zwangsabgabe würde Mobilität weiter verteuern. Viele Berliner sind auf den eigenen Pkw angewiesen. Die Maut wäre unsozial, weil sie gerade Geringverdiener besonders hart treffen würde. Wer wegen der Miethöhe in einem Außenbezirk wohnt, aber im Zentrum arbeitet, ist einer der Verlierer grüner Politik. Zudem muss auch der Einzelhandel in der Innenstadt gerade unter Corona auch für Autofahrer erreichbar bleiben. Sonst droht ein Massensterben der Geschäfte, die Berlin ausmachen. Auch ein Zwangsticket als zusätzliche finanzielle Belastung aller Berlinerinnen und Berliner ist ein Irrweg. Das Zwangsticket setzt fatale Fehlanreize: Fahrradfahrer werden zusätzlich belastet und werden mit dem Zwangsticket dazu getrieben, auf das Fahrrad zu verzichten. So werden Busse und Bahnen voller, aber die Klimabilanz des Verkehrs nicht besser.

Der ÖPNV muss sicher, sauber, pünktlich, enger getaktet, zuverlässig und bezahlbar sein. Wir wollen in die Qualität des ÖPNV investieren, um diesen langfristig noch attraktiver zu machen. So werden wir noch mehr Berliner davon überzeugen, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. Zur Finanzierung setzen wir auf die umfangreichen Mittel des Bundes, die im Rahmen der Regionalisierungsmittel und auf Basis des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes zur Verfügung gestellt werden. Diese Gelder müssen voll zur Anwendung gelangen. Zudem können wir Steuermittel einsetzen, weil diese sich nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit bemessen."

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