Lex Giffey hat keinen rechtlichen Bestand

Zu der Veröffentlichung des Rechtsgutachtens von Prof. Dr. Klaus Gärditz zur Dissertation von Frau Franziska Giffey durch die Freie Universität Berlin (FU) erklärt der Generalsekretär der CDU Berlin, Stefan Evers:

"Das Urteil des hoch angesehenen Professors Gärditz ist glasklar: Der Versuch der FU, durch eine „Lex Giffey“ der Bundesministerin den Entzug des Doktortitels zu ersparen, ist gleich in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft und rechtswidrig. Sein Gutachten legt dar, wie die Freie Universität die gängige Rechtsprechung zu diesem Thema missachtet und die zuständige Senatsverwaltung durch ihr bewusstes Nichteinschreiten wohl ermessensfehlerhaft gehandelt haben.
 
Es offenbart sich in erschreckender Weise, wie Recht und wissenschaftliche Standards gebeugt wurden, um einer prominenten Sozialdemokratin Konsequenzen zu ersparen. Um weiteren Schaden von Universität und der Wissenschaftslandschaft abzuwenden, muss der Fall ehrlich und ohne Promi-Bonus neu aufgerollt werden. Das ist die Universität allein schon den vielen Studenten schuldig, die sich in akademisch redlicher Weise mühen, einen Doktortitel zu erlangen."

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