CDU Berlin begrüßt Maßnahmenkatalog gegen Clankriminalität der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Die CDU Berlin unterstützt die von der CDU/CSU Bundestagsfraktion vorgeschlagenen Maßnahmen gegen die Kriminalität krimineller Großfamilien in Deutschland. Die vom Fraktionsvorstand beschlossenen Punkte basieren weitgehend auf dem von der CDU Berlin bereits beschlossenen Clankonzept. Entwickelt wurde es im Brennpunkt der Clankriminalität: im Berliner Bezirk Neukölln.
Falko Liecke, stellv. Landesvorsitzender der CDU Berlin, Vorsitzender der CDU Neukölln und Urheber der wesentlichen Punkte des Clankonzeptes:
„Wir haben den Kampf gegen die Clans von der kommunalen Ebene bis in die Spitze der Bundespolitik gebracht. Das ist ein großer Erfolg für unser Neukölln und für Berlin. Besonders freut mich, dass der Blick auch über die reine Kriminalitätsbekämpfung hinausgeht. Mit der Herausnahme von Kindern aus kriminellen Familien verfolgt nun auch der Bund ein Thema, das dringender Aufmerksamkeit bedarf. Und auch Aussteigerprogramme sind nur mit Unterstützung des Bundes wirklich effektiv.“

Das Positionspapier der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag beinhaltet 12 Ansätze zur besseren Bekämpfung der Clankriminalität:
  1. Ausbau der personellen Ressourcen
  2. Vorratsdatenspeicherung absichern
  3. Gezielte Aufenthaltsbeendigung gefährlicher Ausländer
  4. Verschärfung bei Vermögensabschöpfung
  5. Datenschutz darf kein Täterschutz sein
  6. Herausnahme von Kindern aus kriminellen Familien
  7. Mehr Informationsaustausch bei Intensivtätern unter 14 Jahren
  8. Keine Duldung von Paralleljustiz
  9. Zeugnisverweigerungsrecht vor Missbrauch schützen
  10. Schutz von Zeugen verbessern
  11. Aussteigerprogramm für Frauen aufbauen
  12. Kein Strafrabatt bei kultureller Prägung

Falko Liecke weiter: „Ein systematischer und automatisierter Abgleich von Kfz-Daten und Sozialdaten ist überfällig. Es kann einfach nicht sein, dass breit grinsende Clanmitglieder mit dem AMG S63 beim Jobcenter vorfahren, Hartz IV kassieren und der Staat schulterzuckend danebensteht. Diesen Missbrauch, diese Ausnutzung unseres Sozialstaates werden wir ein für alle Mal beenden.“

Zwar will der Vorstand der CDU/CSU Bundestagsfraktion am den Grundsatz der Strafmündigkeit ab 14 Jahren festhalten, während die CDU Berlin die Herabsetzung auf 12 Jahre fordert. Die Bündelung von Ermittlungserkenntnissen über strafunmündige Intensivtäter ist jedoch ein guter Vorschlag, der auch dem Kindeswohl dienen kann.

Mehr Informationen zum Clankonzept der CDU Berlin unter www.clansstoppen.berlin.
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