Schutzlücken im Kampf gegen Kinderpornographie schließen – Handel mit Posingbildern verbieten

Zur Debatte über den besseren Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung erklärt der Generalsekretär der Berliner CDU, Kai Wegner:
"Der Fall Edathy offenbart problematische Grauzonen im Kampf gegen Kinderpornographie. Die Nutzer sogenannter Nacktposingbilder degradieren die abgebildeten Kinder zu Objekten ihrer sexuellen Phantasien. Das ist mit der Würde der Kinder unvereinbar. Posingbilder wirken zudem für pädophile Konsumenten oft wie eine Einstiegsdroge zu noch härterem Material. Im Bereich von kindlichen Nacktbildern besteht ganz offensichtlich eine Schutzlücke im Strafrecht, die im Interesse des Kinderschutzes schnell geschlossen werden muss.
 
Das gewerbsmäßige Herstellen, Anbieten und Verkaufen sowie der Erwerb von Posingbildern müssen verboten und unter Strafe gestellt werden. Harmlose Schnappschüsse für das Familienalbum sind hiervon nicht betroffen. Die Gesellschaft kann aber nicht länger akzeptieren, dass skrupellose Fotografen und Händler mit den Körpern von Kindern Geschäfte machen und damit auch noch die krankhaften sexuellen Bedürfnisse von Pädophilen stimulieren."
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