Senat muss unverzüglich Vorbereitungen für eine mögliche Wiederholungswahl treffen

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat heute bekannt gegeben, dass er am 28. September 2022 über die Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Berliner Bezirksverordnetenversammlungen (BVVen) vom 26. September 2021 verhandeln wird. Dazu erklärt der Generalsekretär der Berliner CDU, Stefan Evers:
 

„In wenigen Wochen wird über die Berliner Chaos-Wahlen vor dem Verfassungsgericht verhandelt. Angesichts des historischen Organisationsversagens des Senat wird es sehr wahrscheinlich zu Wiederholungswahlen kommen. Die Zeit des Nichtstuns für Frau Giffey & Co. ist jetzt vorbei. Angesichts der knappen Fristen muss der Senat unverzüglich Vorbereitungen für eine mögliche Neuwahl treffen, damit die nächste Wahl in Berlin nicht wieder in einem Desaster endet. Alle nötigen Weichen müssen jetzt gestellt werden. Die CDU hat hierzu bereits vor Monaten umfangreiche Vorschläge gemacht. Ich fordere Frau Giffey auf: Schluss mit Kopf in den Sand - setzen Sie endlich alles daran, dass Berlin auf eine Wahlwiederholung vorbereitet ist!“

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