Mietendeckel steht vor dem Aus

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass das Volksbegehren über einen sechsjährigen Mietstopp in Bayern unzulässig ist. Hierzu erklärt der Vorsitzende der CDU Berlin, Kai Wegner:

"Der Bayerische Verfassungsgerichtshof bestätigt unsere Rechtsauffassung. Die Länder haben keine Gesetzgebungskompetenz für das Mietrecht. Deshalb ist auch der vermeintliche Mietendeckel in Berlin verfassungswidrig. Die Entscheidung aus München hat Signalwirkung für Berlin. Das Urteil aus München ist zugleich eine Ohrfeige für den Berliner Senat. Das Scheitern des Mietendeckels ist mit dem heutigen Tag noch wahrscheinlicher geworden. Der Mietendeckel steht endgültig vor dem Aus.
 
Der Senat sollte jetzt die Notbremse ziehen und den Mietendeckel bis zur gerichtlichen Klärung aussetzen. Wir brauchen nicht Bremsen und Bürokratie, sondern Lösungen für den Bau zusätzlichen bezahlbaren Wohnraums. Die Berliner CDU tritt ein für ein Bündnis für bezahlbares Bauen und Wohnen mit allen beteiligten Akteuren. Zugleich müssen die bestehenden Maßnahmen des Bundes zum Schutz der Mieter wie die Mietpreisbremse in Berlin konsequent überwacht und durchgesetzt werden. Zudem stehen wir für Verabredungen mit der Immobilienwirtschaft, um den sozialen Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern in allen Fällen sicherzustellen."

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