LADG stoppen - Appell an das Gewissen

Am morgigen Donnerstag soll das umstrittene rot-rot-grüne Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) im Abgeordnetenhaus von Berlin verabschiedet werden. Hierzu erklärt der Landesvorsitzende der CDU Berlin, Kai Wegner:

"Das LADG ist ein Anti-Polizei-Gesetz. Doch mehr noch: Das LADG ist ein Gesetz gegen die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes insgesamt. Es richtet sich unmittelbar gegen alle, die für die Bürger Leistungen erbringen. Über allen Frauen und Männern im Öffentlichen Dienst schwebt künftig das Damoklesschwert des Diskriminierungsvorwurfes. Jede Justizbedienstete, jeder Angestellte im Bürgeramt, jede Ordnungsamtsmitarbeiterin, jeder Lehrer muss künftig damit rechnen, mit unverfrorenen Vorwürfen überzogen zu werden. Dieses Gesetz ist schlicht unanständig.

Dieses Anti-Beamten-Gesetz ist nicht über Nacht entstanden. Wo war der Innensenator, als die Gesetzesvorlage des Senats ihre unselige Form annahm? Geisels ureigenste Aufgabe wäre es gewesen, sich schützend vor seine Beamten zu stellen. Er hätte das Prestigeprojekt eines durchideologisierten Justizsenators stoppen müssen. Geisel kann sich jetzt nicht aus der Verantwortung stehlen.

Die Abstimmung über dieses Gesetz ist eine Gewissensentscheidung. Ich appelliere an das Gewissen der rot-rot-grünen Abgeordneten. Eine Stimme gegen das LADG ist eine Stimme für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes. Es geht um Verantwortungsbewusstsein statt Misstrauensbekundung, um Wertschätzung statt Generalverdacht. Wer für dieses Gesetz die Hand hebt, kann nicht mehr glaubwürdig vor die öffentlich Beschäftigten treten. Das LADG muss gestoppt werden."

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