Landesvorstand der CDU Berlin für gesetzliche Lohnuntergrenze

Der Landesvorstand der CDU Berlin hat sich gestern für eine allgemein verbindliche Lohnuntergrenze nach dem Vorbild der im Herbst geplanten thüringischen Bundesratsinitiative ausgesprochen. Diese Initiative verbindet soziale Verantwortung mit wirtschaftlicher Vernunft. „Menschen müssen von ihrer Hände Arbeit leben können. Gleichzeitig werden wir unseren ordnungspolitischen Vorstellungen gerecht. Denn im Vergleich zum politischen Mindestlohn bleibt die Tarifautonomie gewahrt“, erklärte der Landesvorsitzende der CDU Berlin, Frank Henkel.

Das vorgeschlagene Verfahren beruht auf folgenden Eckpunkten:

  • Durch Bundesrecht wird ein Verfahren zur Festsetzung einer allgemein verbindlichen Lohnuntergrenze festgelegt.
  • Die Lohnuntergrenze gilt bundeseinheitlich für alle Branchen und Regionen.
  • Die Höhe der Lohnuntergrenze legt eine unabhängige Kommission fest, welche vierzehn Personen umfasst und sich paritätisch aus je sieben Vertretern aus dem Kreise der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zusammensetzt.
  • Die Kommission fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Wird in vorgegebener Frist keine Einigung erzielt, greift ein gesetzlich zu regelnder Schlichtungsmechanismus.
  • Die Bundesregierung übernimmt die Beschlüsse der Kommission unverändert und setzt sie per Rechtsverordnung um.
  • Die Kommission fasst jährlich einen Beschluss zur Anpassung der Lohnuntergrenze, welchen die Bundesregierung wiederum per Rechtsverordnung umsetzt.
  • Unabhängig des vorgesehenen Lohnuntergrenzengesetzes besteht weiterhin die Möglichkeit, in einzelnen Branchen höhere Mindestentgelte nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz festzulegen oder Tarifverträge mit höheren Entgelten nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich zu erklären.

Die Einführung einer sozialen und ordnungspolitischen Lohnuntergrenze begrüße ich ausdrücklich. „Deshalb werde ich dafür werben, dass diese Initiative in politisches Handeln umgesetzt wird“, so Frank Henkel abschließend.

Herr Frau
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