Masterplan Integration und Sicherheit trägt klare Handschrift der CDU

Zum Masterplan Integration und Sicherheit erklärt der Landesvorsitzende der CDU Berlin, Frank Henkel:
"Ich begrüße, dass der Masterplan Integration und Sicherheit heute endlich auf den Weg gebracht wurde. Dies ist ein notwendiger Schritt, um die Menschen, die in Berlin bleiben, erfolgreich integrieren zu können. Zudem freue ich mich, dass dieser Masterplan eine klare Handschrift der CDU trägt. Im Masterplan wird deutlich, dass Berlin nicht allen eine neue Heimat bieten kann. Diejenigen, die ein Bleiberecht haben, werden selbstverständlich dabei unterstützt, Teil unserer Gesellschaft zu werden. Aber gleichzeitig wird den Menschen auch deutlich gemacht, dass sie ebenfalls ihren Beitrag leisten müssen, damit ihre Integration gelingen kann."

Sicherheit

Um die Kapazitäten Berlins nicht überzustrapazieren, ist es notwendig, die Zahl der Flüchtlinge zu reduzieren. Daher sollen Anreize zur freiwilligen Rückkehr von Ausreisepflichtigen verstärkt werden. Außerdem soll die Zahl der Rückführungen erhöht werden.

Menschen ohne Bleibeperspektive, wie z.B. Menschen vom Westbalkan, die aufgrund der Verfahrensdauer beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einige Zeit auf die endgültige Entscheidung über ihren Aufenthalt warten, werden in speziellen Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht.

Bei Straffälligen sollen die erleichterte Ausweisung und der erweiterte Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung konsequent genutzt werden. Berlin wird der Gefährdung durch einreisende islamistische Gewalttäter dadurch begegnen, dass gewaltbereite Personen des islamistischen Spektrums identifiziert werden und in die bestehenden De-Radikalisierungsprogramme der Senatsverwaltung für Inneres und Sport einbezogen werden können.

Für die Polizei besteht im Zusammenhang mit der Flüchtlingsthematik ein Mehrbedarf bei Polizei und Feuerwehr.

Justiz

Die meisten Flüchtlinge wissen wenig über die Grundzüge unseres Rechtssystems und die „Spielregeln“ unseres Zusammenlebens. Deshalb hat die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz das Pilotprojekt „Deutschland für Einsteiger“ gestartet. Vertreterinnen und Vertreter der Justiz führen gemeinsam mit sozialpädagogisch geschulten Multiplikatoren aus dem migrantischen Milieu Workshops in Flüchtlingsheimen durch.

Das Verwaltungsgericht wird personell verstärkt, denn die zügige Klärung des Aufenthaltsstatus ist die Basis für die weitere Integration der Geflüchteten. Menschen ohne Bleibeperspektive dürfen ebenfalls nicht im Unklaren über ihre Zukunft gelassen werden.

Derzeit gibt es etwa 4000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Berlin. Dadurch besteht ein dringender Bedarf an Vormündern, den Amtsvormünder allein nicht abdecken können. Daher soll das Projekt „Juristen als Vormünder“ initiiert und weitergeführt werden.

Soziales

Berlin ist das erste Bundeland, in dem der bundeseinheitliche Ankunftsnachweis für Asylsuchende seit Beginn 2016 erfolgreich erprobt wurde und nun im Regelbetrieb eingesetzt wird. Dadurch wurde ein wesentliches Instrument geschaffen, um einen unmittelbaren Abgleich mit allen Datenbanken des Bundes zu haben und Leistungsmissbrauch zu verhindern. Doppelregistrierungen werden verhindert und die Identität der eingereisten Person geklärt.

Zudem dient es der verbesserten Ordnung, wenn Menschen ohne Bleibeperspektive in speziellen Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden. Dies wird nun umgesetzt.

Mit der Schaffung von „Erstaufnahmeeinrichtungen plus“ wird eine zielgerichtete bedarfsgerechte Versorgung im Sinne einer erfolgreichen Integration für die Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive ermöglicht. Dieses Konzept beinhaltet eine zentrale Erstaufnahmeeinrichtung mit deutlich erweitertem Funktionsumfang wie unterschiedlichste Wohnformen auf einem Campus, Einrichtungen zur schnellen Prüfung von Arbeitsmarktqualifikationen und anderen direkten Anbindungen zu Angeboten der Regelversorgung.

Mit der Errichtung eines neuen Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten werden alle im Zusammenhang mit dem Flüchtlingszuzug stehenden Herausforderung bei einer Behörde konzentriert.

Wirtschaft/Arbeit

Die berufliche Teilhabe ist eine wesentliche Voraussetzung für die Integration. Daher werden durch spezifische Beratungs- bzw. Orientierungsangebote für geeignete geflüchtete Personen, beispielsweise durch die Erweiterung des mehrsprachigen Seminarprogramms für Gründer nichtdeutscher Herkunft auf Geflüchtete, zukünftig Gründungsaktivitäten besser flankiert. Darüber hinaus erfolgt eine verbesserte Ansprache und Orientierungshilfe für Flüchtlinge über IT-Portallösungen durch beispielsweise den Ausbau des Fachkräfteportals "www.talent-Berlin.de". Des Weiteren soll Asylbewerbern die Möglichkeit eröffnet werden, selbst aktiv zu werden, Arbeitsprozesse kennen zu lernen und dabei die eigene finanzielle Situation aufzubessern. Die zur Verfügung stehenden Mittel für Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG werden deshalb aufgestockt.
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