Videoaufklärung schützt und hilft - Die CDU Berlin unterstützt das Volksbegehren für mehr Videoaufklärung und Datenschutz

Vom Volksbegehren zum Volksentscheid - SO GEHT ES:
Die Wählerinnen und Wähler können die Regierungsmehrheit im Abgeordnetenhaus durch ein Volksbegehren bzw. einen Volksentscheid unter Druck setzen oder sogar selbst Gesetze „erlassen“. In der ersten Stufe müssen 20.000 gültige Unterschriften in sechs Monaten gesammelt werden, um ein Volksbegehren einzuleiten. Ist das Thema zulässig, übernimmt aber die Mehrheit im Abgeordnetenhaus nicht die wesentlichen Punkte, kann das eigentliche Volksbegehren mit der zweiten Stufe starten. Dazu müssen in vier Monaten sieben Prozent der Wahlberechtigten unterschreiben. Das sind ungefähr 175.000 gültige Unterschriften. Kommen diese gültigen Unterschriften zusammen, übernimmt die Mehrheit im Abgeordnetenhaus aber wieder nicht die wesentlichen Punkte des Volksbegehrens, so kommt es zum Volksentscheid. Dieser soll möglichst mit einer Wahl zusammen durchgeführt werden – so wie es gerade beim Volksentscheid-Tegel passiert (www.volksentscheid-tegel.de). Damit ein Volksentscheid erfolgreich ist, muss mindestens ein Viertel der Wahlberechtigten (etwa 625.000) zustimmen und es darf nicht mehr „Nein-Stimmen“ als „Ja-Stimmen“ geben. Wurde über einen Gesetzesentwurf entschieden, wie er zum Thema Videoüberwachung ausgearbeitet wurde, so ist dieses Gesetz damit beschlossen.

Hier geht's zum Video "Videoüberwachung wirkt!" : https://www.youtube.com/watch?v=3e2Uas28p30&feature=youtu.be
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