<b>Anlässlich des vom Verwaltungsgericht Berlin veröffentlichten Urteils im „Fall Giffey“ erklärt der Generalsekretär der CDU Berlin, Stefan Evers:</b>
Das jüngst veröffentlichte Urteil des Verwaltungsgerichts im „Fall Giffey“ ist ein Tiefpunkt für den Senat. Es wirft eine Reihe von Fragen an die zuständige Senatorin Breitenbach und den Regierenden Bürgermeister auf. Es steht der schwerwiegende Verdacht im Raum, dass der Ehemann von Franziska Giffey trotz strafrechtlich relevanter Verfehlungen aus politischer Rücksichtnahme geschont werden sollte. Dabei musste der zuständigen Senatorin Breitenbach und dem Regierenden Bürgermeister doch von Anfang an klar sein: Wer auf Kosten des Steuerzahlers und aus reiner Geldgier in zig Fällen Arbeitszeiten schwänzt, um doppelt zu verdienen, der hat in der Berliner Verwaltung nichts verloren!
Wir erwarten dringend Aufklärung darüber, wie es zu der Fehlentscheidung kommen konnte, Herrn Giffey nicht umgehend aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Es muss begründet werden, warum die Senatorin auf die Einleitung des gebotenen Strafverfahrens verzichtet hat – der Verdacht der Strafvereitelung muss aus der Welt geschafft werden! Die Rolle des Regierenden Bürgermeisters und sein Einfluss auf das Verfahren sind ebenfalls klärungsbedürftig.
Die CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus wird hierzu einen detaillierten Fragenkatalog erarbeiten und darüber hinaus Einsicht in die Akten der zuständigen Verwaltungen und beim Regierenden Bürgermeister beantragen. Hier geht es nicht um eine beliebige Personalangelegenheit, es geht um die Integrität und Glaubwürdigkeit des Senats insgesamt – insbesondere gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, die einen Anspruch auf Gleichbehandlung haben. Ein familiärer „Promi-Status“ darf daran nichts ändern!
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